Als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Mit den Haushaltshilfen von HSA Haushalt-Service-Allgäu unterstützen wir Sie kompetent und freundlich.
Ein Anspruch auf Krankenkassenleistungen besteht z. B. bei:
• wegen einer schweren Krankheit
• bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt
• nach einer ambulanten Operation
• nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung
Dieser Anspruch besteht für die Dauer von vier Wochen, wenn keine andere im Haushalt lebende Person Ihren Haushalt weiterführen kann. Dieser Anspruch kann auf längstens 26 Wochen verlängert werden, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Den Antrag auf eine Haushaltshilfe müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.
Dennoch müssen Sie etwas zuschießen, nämlich zehn Prozent der Kosten. Umgerechnet sind dies mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt, gibt es keine zusätzliche Haushaltshilfe.